Familienergänzende Kinderbetreuung

Am 5. Juni 2016 hat die aargauische Stimmbevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz KiBeG angenommen.

Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Neu sind die Gemeinden dazu verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde zuständig. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.

Aufgrund dieser Voraussetzungen haben die Gemeinden Döttingen, Klingnau und Koblenz ein Gemeindeverband, zur gemeinsamen Regelung der familienergänzenden Kinderbetreuung gegründet.

Weitere Unterlagen und interessante Links zum Thema

Kinderbetreuungsreglement Döttingen, Klingnau und Koblenz für Döttingen

Elternbeitragsreglement für Döttingen (Anhang zum Kinderbetreuungsreglement)

www.kinderbetreuung-aargau.ch

Merkblatt Kinderbetreuung