Hundekontrolle

Mit dem neuen Hundegesetz, welches per 01. Mai 2012 in Kraft trat, sind folgende Punkte zu beachten:

Hunde brauchen neu keine Hundemarke mehr. Sie müssen jedoch über einen Mikrochip gemäss Art. 16 der Tierseuchenverordnung (TSV) verfügen. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verantwortlich für die Meldung eines Halterwechsels, den Tod eines Hundes, Adressänderungen oder sonstige Änderungen. Diese Mutationen sind den Einwohnerdiensten und der AMICUS Datenbank (www.amicus.ch / Tel. 0848 777 100) vom Hundehalter innert 10 Tagen zu melden. Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte werden wie bisher für die Registrierung der Hunde verantwortlich sein.Für die Erfassung und Registrierung der Hundehalterinnen und Hundehalter (Änderungen der Personendaten) ist die Gemeinde zuständig.

Die Hundetaxe wird jeweils im Mai mit Rechnung erhoben und beträgt pro Hund ab dem dritten Lebensmonat Fr. 120.--. Wir bitten Sie die Rechnung zu prüfen und allfällige Änderungen den Einwohnerdiensten mitzuteilen.

Wir bitten alle Hundehalter, welche neu im Besitz eines Hundes sind eine Kopie des Heimtierausweises (mit Mikro-Chip-Nummer) per Mail einwohnerdienste(at)doettingen.ch oder am Schalter der Einwohnerdienste abzugeben. Für allfällige Rückfragen bitten wir Sie uns eine Telefonnummer bekannt zu geben.

Der Hund muss bei Zuzug innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist eine Kopie des Heimtierausweises abzugeben.

Aufnahmepflicht Kot

Obligatorisch wird mit dem neuen Hundegesetz auch die Aufnahme des Kots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen. Missachtet ein Hundehalter diese Pflicht, kann er mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Gemäss Hundegesetz § 10 (HuG) wird für das Halten und Führen eines „Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eine Halterberechtigung obligatorisch welche, beim Kantonalen Veterinärdienst eingeholt werden muss. Dies gilt für folgende Hunderassen und –typen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge (z.B. Pitbull x Schäferhund): American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler.