Hundekontrolle

Die Hundetaxe wird jeweils im Mai mit Rechnung erhoben und beträgt pro Hund ab dem dritten Lebensmonat Fr. 120.--. Die Rechnungen werden gestützt auf das Vorjahr sowie mit Abgleich des AMICUS-Registers ausgestellt.
Um falsche Rechnungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Einträge bei AMICUS zu kontrollieren und die Einwohnerdienste (einwohnerdienste@doettingen.ch / 056 269 11 30) über allfällige Änderungen wie Halterwechsel, Neuanschaffung oder Tod eines Hundes zu informieren.

Neuanschaffung eines Hundes

Wir bitten alle Hundehaltenden, die neu im Besitz eines mehr als drei Monaten alten Hundes sind, mit den Einwohnerdiensten Döttingen Kontakt aufzunehmen. Wir werden Ihnen anschliessend ein Login auf der nationalen Hundendatenbank AMICUS freischalten und Ihnen Ihre Personen-ID bekannt geben. Diese benötigen Sie, um den Hund anschliessend bei einem schweizerischen Tierarzt registrieren und mit Ihnen als Hundehalter/in verknüpfen zu lassen. Die gesetzliche Frist für die Registration des Hundes durch einen Tierarzt beträgt 10 Tage. Anschliessend bitten wir Sie, uns eine Kopie des Heimtierausweises zuzusenden. Wir werden Ihnen anschliessend die fällige Hundetaxe in Rechnung stellen.

Haben Sie den Hund von einer Privatperson/Tierheim etc. übernommen und dieser ist somit bereits im AMICUS registriert?

In diesem Fall setzen Sie sich bitte ebenfalls mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen ein Login auf der nationalen Hundendatenbank AMICUS freischalten und Ihnen Ihre Personen-ID bekannt geben.Der Vorbesitzer des Hundes benötigt diese, damit er den Hund auf Sie übertragen werden kann.

Aufnahmepflicht Kot

Gemäss §7 der Hundeverordnung (HuV) gilt die Aufnahme des Kots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen. Missachtet ein Hundehalter diese Pflicht, kann er mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Gemäss Hundegesetz § 10 (HuG) ist für das Halten und Führen eines „Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eine Halterberechtigung obligatorisch, welche beim Kantonalen Veterinärdienst eingeholt werden muss. Dies gilt für folgende Hunderassen und –typen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge (z.B. Pitbull x Schäferhund): American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler.