Fundbüro

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Gemeinden zuständig für die Führung des Fundbüros. Die operative Leitung des Fundbüros wurde an die Regionalpolizei Zurzibiet übertragen.

Was müssen Sie tun, falls Sie einen Gegenstand finden?
Sie können den Gegenstand entweder auf der Gemeindekanzlei oder bei der Polizei abgeben. Falls Sie den Gegenstand auf der Gemeindekanzlei abgeben, meldet diese den Fund umgehend an die Polizei weiter und reicht den Fundgegenstand weiter. Sie erhalten als Finder eine Quittung.
Die fahndungsmässige Überprüfung bzw. mögliche Eruierung des Besitzers des Fundgutes erfolgt durch die Polizei.

 

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