Informationen zum Schulbetrieb

Liebe Eltern und Musikschüler/Innen

Toll, dass Ihr euch für Instrumentalunterricht interessiert und/oder entschieden habt! Folgende Hinweise zum Betrieb unserer Musikschule sind wichtig. Bitte bewahren Sie sie auf.

1. KONTAKT ZUR MUSIKSCHULE
Gerne können Sie sich persönlich an uns wenden, sei es für administrative Fragen an die Musikschulkommission oder den Musikschulleiter, resp. zu Auskünften bezüglich Einstiegsalter, Gruppenunterricht, Lektionsdauer, etc. an die Musiklehrpersonen. Die Kontaktdaten finden Sie HIER.

2. ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verpflichtet zum Besuch des Musikunterrichtes während des gesamten Schuljahres 2024/2025, d.h. eine Abmeldung während des Schuljahres ist nicht möglich. Die Anmeldung verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Schuljahr, falls bis 15. April des laufenden Schuljahrs keine schriftliche Abmeldung erfolgt.
Anmeldeschluss: 15. April

3. ABMELDUNG
Die Abmeldung kann auf Ende Schuljahr und muss schriftlich erfolgen (auch bei Schulaustritt). Abmeldetalons sind bei den Musiklehrpersonen erhältlich oder auf der Website abrufbar. Ohne schriftliche Abmeldung verlängert sich die ursprüngliche Anmeldung um ein weiteres Schuljahr.
Abmeldeschluss: 15. April

4. MUTATIONEN
Änderungen der Lektionen die per Anfang jedes Schuljahrs möglich sind:

  • Wechsel von Gruppen- auf Einzelunterricht oder umgekehrt
  • Wechsel von 25 min auf 40 min oder umgekehrt
  • Wechsel des Instruments oder zusätzliches Instrument

Die Mutation muss schriftlich erfolgen bis 15. April.

5. INSTRUMENTE, MUSIKNOTEN
Die MusikschülerInnen benötigen ein eigenes Instument und sollen regelmässig üben. Die Musiklehrpersonen beraten Sie gerne bezüglich Kauf oder Miete (auch Miet-Kauf) eines Instruments. Für den Unterricht schlägt die Musiklehrpersonen sinnvolle Lehrgänge/Noten vor.

Die Kosten für Instrument und Musiknoten sind nicht im Elternbeitrag enthalten.

6. UNTERRICHT UND STUNDENPLAN
Der Instrumentalunterricht findet ausserhalb der Unterrichtszeiten der obligatorischen Schule statt. Seit Einführung der Blockzeiten an der Volkschule konzentrieren sich die Lektionen auf freie Nachmittage/Abende. Bei der Einteilung der Lektionen werden die freien Zeiten der SchülerInnen abgefragt und optimale Einteilungswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht keine Verpflichtung seitens Musikschule, einzelne Wünsche umzusetzen.

Der Einzelunterricht dauert entweder 25 oder 40 Minuten. Der Gruppenunterricht ist grundsätzlich nur bei Anfängern der Primarschule möglich und setzt voraus, dass genügend Anmeldungen für sinnvollen Gruppenunterricht vorhanden sind.

Im Schulzeugnis wird der Besuch des Instrumentalunterrichts vermerkt.

7. ELTERNBEITRÄGE
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich gemäss aktueller Tarifordnung. Wir sind bestrebt, die Elternbeiträge möglichst tief zu halten.

  1. Subventionen durch die Gemeinde Döttingen für alle ortsansässigen Schüler:
    Die Gemeinde Döttingen unterstützt den Musikunterricht finanziell, so dass die Elternbeiträge möglichst tief gehalten werden können. Besuchen mehrere Kinder derselben Familie den Musikunterricht, werden zusätzliche Rabatte gewährt.
  2. Subventionen durch den Kanton Aargau für alle Schüler des 6.-9. Schuljahres: Zusätzlich unterstützt der Kanton Aargau den Musikunterricht ab der 6. Klasse für die Instrumentenlektion. Das Ensemble kann zusätzlich kostenlos belegt werden.

Die Tarife werden regelmässig überprüft und können bei Bedarf auf den Beginn eines neuen Schuljahres angepasst werden.

8. FERIEN, FEIERTAGE, SCHULFREIE TAGE, SCHULANLÄSSE
Für die Musikschule gilt der Ferienplan der Volksschule Döttingen. An gesetzlichen Feiertagen der Gemeinde Döttingen fällt der Instrumentalunterricht aus. Kann der Unterricht wegen Schulanlässen (Sporttag, Schulreise, usw.) nicht besucht werden, so sind die Musiklehrpersonen bitte möglichst frühzeitig durch die Schüler/innen darüber zu informiert.

Achtung: In der ersten Woche des neuen Schuljahres findet kein Instrumentalunterricht statt, da die Musiklehrpersonen während dieser Zeit die Stundenpläne koordinieren und die Lektionen festlegen.

9. ABSENZEN
Kann der Musikunterricht infolge Krankheit oder anderer Gründe nicht besucht werden, so ist die Musiklehrperson rechtzeitig zu benachrichtigen, wenn möglich bis spätestens am Vorabend. Es wird eine Absenzenkontrolle geführt.

10. REGLEMENT
Das Reglement der Musikschule ist HIER erhältlich.

11. FOTOS
An Anlässen wie dem Musikschulkonzert werden von den Schülern Fotos gemacht, die u.U. auf die Website gestellt werden. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie schriftlich um Mitteilung.

 

Datei als Download:

Informationsblatt Musikschulbetrieb 2023/24