Sport-Angebote

Cool and Clean: Sport rauchfrei

„Cool and Clean“, das Präventionsprogramm von Swiss Olympi, bietet Ihnen für die Umsetzung des Rauchverbots kostenloses Kennzeichnungsmaterial an. Als Eigentümerin von Sportanlagen und mit Ihren Kontakten zu lokalen Sportvereinen können Sie Ihren Einfluss geltend machen und dafür sorgen, dass Sportanlagen rauchfrei sind. Denn Sport und Tabakkonsum passen nicht zusammen – im Innen- und im Aussenbereich! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.coolandclean.ch. Mit der Umsetzung und Einhaltung des Rauchverbots können Sportvereine und Teams gleichzeitig am Wettbewerb „Sport rauchfrei“ 2012 teilnehmen und bis zu 5‘000 Franken gewinnen.

Ecosport.ch

Ecosport.ch ist die nationale Umweltplattform für den Sport und wird von Swiss Olympic und den Bundesämtern für Sport, Umwelt, Raumentwicklung und Energie getragen. Das Programm bietet auf www.ecosport.ch konkrete Massnahmen, Erfahrungsberichte und Wettbewerbe zur Förderung von nachhaltigen Sportveranstaltungen. Insgesamt können nachhaltige Sportveranstaltungen und –vereine dabei jährlich über 30‘000 Franken gewinnen.

Jugend und Sport (J+S)

Jugend+Sport, bekannt als J+S, ist eine Schweizer Institution des Bundesamt für Sport (BASPO) und ist dem Eidgenössischem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) untergestellt. Bund, Kantone, Jugend- und Sportfachverbände arbeiten partnerschaftlich zusammen.

J+S ist das staatliche Förderungsprogramm der Schweiz für den Breitensport. Zielgruppe des Programms sind Kinder zwischen 5 und 10 Jahren (J+S-Kids) und Jugendliche im Alter von 10 bis 20 Jahren. J+S bildet qualifizierte J+S-Leitende (meist ab 18 Jahren) aus, die in Vereinen und im freiwilligen Schulsport Kinder und Jugendliche in ihrer Sportart unterrichten und Freude am Sport vermitteln. Die Hauptleistungen des Bundes sind in dieser Hinsicht die Aus- und Weiterbildung von J+S-Leitenden sowie die direkte finanzielle Unterstützung von Sportkursen und Sportlagern.

Leitende haben bis zum 30. Lebensjahr gesetzlichen Anspruch auf bis zu einer Arbeitswoche unbezahlten Urlaub für "unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit" (OR Art. 329e). Dieser Jugendurlaub gilt allerdings auch für Jugendarbeit ausserhalb J+S.

Weitere Infos unter www.jugendundsport.ch

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Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Sport