Einzelanlässe
Vereine und Organisationen, welche einen Einzelanlass mit Wirtetätigkeit durchführen, benötigen kein Patent eines ortsansässigen Gastwirtes mehr. Es besteht jedoch eine Meldepflicht. Die Meldung hat bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mit dem Formular Meldeformular für öffentliche Veranstaltungen an den Gemeinderat Döttingen zu erfolgen. Die Meldung wird in der Regel umgehend bestätigt.