27.04.2024 08:00

Bewilligung zur Weiterführung einer Waldweide

Surbe-Neuwinterte; Bewilligung zur Weiterführung einer Waldweide

Gesuchstellerin: Bauverwaltung Döttingen

Der Bauverwaltung Döttingen wird die Bewilligung für die Beweidung von Wald auf der Parzelle Nr. 708 (im Eigentum der Ortsbürgergemeinde Döttingen) mit Verfügung der Abteilung Wald vom 22. April 2024 unter Auflagen erteilt.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb von 30 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Aargau gegen die gewährte Bewilligung Beschwerde erheben. Beschwerden sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Aarau, 22. April 2024
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald