Mitteilungen
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Steuerkommission
für den Rest der Amtsperiode 2022/25
Frau Claudia Tinner-Furter hat ihren Rücktritt als Mitglied der Steuerkommission per 30. Juni 2024 eingereicht. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/25 wurde auf den Sonntag, 9. Juni 2024 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Döttingen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis am Freitag, 26. April 2024, 12.00 Uhr) einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Werden nicht mehr wählbare Personen vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt.
5312 Döttingen, 24. Februar 2024 DER GEMEINDERAT