Mitteilungen

08.06.2024 08:00

Öffentliche Auflage

Gestaltungsplan Müligasse/Mülimatte

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe des Gestaltungsplans mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 10. Juni bis 9. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung Döttingen auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Unterlagen:

Gestaltungsplan "Müligasse / Mülimatte"
- Planungsbericht "Müligasse / Mülimatte"
- Sondernutzungsvorschriften "Müligasse / Mülimatte"

Döttingen, 5. Juni 2024       Gemeinderat Döttingen