Mitteilungen
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/25
Sonntag, 26. September 2021 -
Anmeldeverfahren
- Wahl von fünf Mitgliedern des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann
- Wahl von drei Mitgliedern der Finanzkommission
- Wahl von drei Mitgliedern der Steuerkommission
- Wahl eines Ersatzmitgliedes der Steuerkommission
- Wahl von zwei Mitgliedern als Stimmenzähler
- Wahl von zwei Ersatzmitgliedern als Stimmenzähler
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Döttingen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag (d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr) einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Diese Regelung gilt nicht für die Erneuerungswahl des Gemeinderates, wofür in jedem Fall ein Urnengang durchgeführt werden muss. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
5312 Döttingen, 16. April 2021 DER GEMEINDERAT