Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).

Termine der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen für das Jahr 2025

Einwohnergemeindeversammlung: Mittwoch, 4. Juni 2025
Ortsbürgergemeindeversammlung: Freitag, 6. Juni 2025

Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung: Mittwoch, 12. November 2025
 

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen

Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse öffentlich publiziert:

EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 13. NOVEMBER 2024

  1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 (Zustimmung)
  2. Kreditbegehren - Fr. 585'000.00 Sanierung Risistrasse und Werkleitungen, Bereich Verzweigungen Grossmattenring und Flüestrasse (Zustimmung)
  3. Kreditabrechnung - Photovoltaikanlage auf Gemeindehaus mit autarker Stromversorgung (Zustimmung)
  4. Kreditabrechnung - Ersatz Beckenfolie im Schwimm- und Kinderbecken (Zustimmung)
  5. Kreditabrechnung - Sanierung Werkleitungen und Hauptstrasse K285, Kreisel Ochsen bis Restaurant Blume (Zustimmung)
  6. Kreditabrechnung - Ersatz Binnenkanal-Brücke Weierweg (Zustimmung)
  7. Budget Einwohnergemeinde 2025 (Zustimmung)
  8. Vorfinanzierungen Einwohnergemeinde
    8.1 Erweiterung Schulraum und Turnhallen - Fr. 28'000'000.00 (Zustimmung)
    8.2 Sanierung Gebäude Schwimmbad Grie - Fr. 3'000'000.00 (Zustimmung)
    8.3 Umbau Busbahnhof - Fr. 2'000'000.00 (Zustimmung)


Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum.

Gegen diese Beschlüsse kann von 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Publikation das Referendum ergriffen werden. Formulare zur Sammlung von Unterschriften können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Bei Zustandekommen des Referendums wird der entsprechende Beschluss einer Urnenabstimmung unterstellt.

Ablauf der Referendumsfrist: 16. Dezember 2024

GEMEINDERAT DÖTTINGEN

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen

Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse öffentlich publiziert:

ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 13. NOVEMBER 2024

  1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024 (Zustimmung)
  2. Budget Ortsbürgergemeinde 2025 (Zustimmung)


Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum.

Gegen diese Beschlüsse kann von 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Publikation das Referendum ergriffen werden. Formulare zur Sammlung von Unterschriften können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Bei Zustandekommen des Referendums wird der entsprechende Beschluss einer Urnenabstimmung unterstellt.

Ablauf der Referendumsfrist: 16. Dezember 2024

GEMEINDERAT DÖTTINGEN