Abteilung Steuern

Die Abteilung Steuern befindet sich im 2. Stock des Gemeindehauses.

Die Abteilung Steuern ist für die Veranlagung der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern, der ausserordentlichen Jahressteuern, der Grundstückgewinnsteuern und der Erbschaftssteuern aufgrund der erstellten Nachlassinventare zuständig.

E-Mail Abteilung Steuern: steuern(at)doettingen.ch

Team

Corinne Burnier

Corinne Burnier
Leiterin Steuern
corinne.burnier(at)doettingen.ch
Telefon 056 269 11 50

Anita Mittag

Anita Mittag
Leiterin-Stv. Steuern
anita.mittag(at)doettingen.ch
Telefon 056 269 11 50
anwesend: Montag, Dienstagmorgen und Donnerstagmorgen

Aline Schmidhalter

Aline Schmidhalter
Leiterin-Stv. Steuern
aline.schmidhalter(at)doettingen.ch
Telefon 056 269 11 50
anwesend: Dienstag und Freitag

Miroslava Buzzetta

Miroslava Buzzetta
Sachbearbeiterin Steuern
miroslava.buzzetta(at)doettingen.ch
Telefon 056 269 11 50
anwesend: Montag, Mittwochmorgen und Donnerstagmorgen

Tobias Schneider

Tobias Schneider
Lernender Kaufmann
2. Lehrjahr
tobias.schneider(at)doettingen.ch
Telefon 056 269 11 50

 

Zuständigkeiten Abteilung Steuern

  • Vorbereitung der Veranlagungen für die Steuerkommission
  • Behandlung der Fristerstreckungsgesuche
  • Errechnen der Steuerbeträge inkl. provisorischen Anpassungen
  • Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
  • Protokollführung der Steuerkommission
  • Grundstückgewinnsteuern
  • Führen des Steuerregisters und der notwendigen Kontrollen
  • Steuerliche Bewertung von Liegenschaften und Grundstücken
  • Erstellung der Steuerinventare

Für den Steuerbezug ist die Abteilung Finanzen zuständig. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen und Erlassgesuche sind direkt an die Abteilung Finanzen zu richten.

 

Fristen zur Einreichung der Steuererklärung

Die Steuerformulare wurden im März verschickt. Bitte beachten Sie dazu folgende Einreichefristen:

Einreichungsfrist
Unselbstständig Erwerbende / Rentner31. März
Selbstständig Erwerbende /
Anteilsinhaber von personenbezogenen juristischen Personen (AG / GmbH)
30. Juni
Sekundär Steuerpflichtige30. Juni


Da keine Mahnungen vor dem 30. Juni erfolgen, müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni keine Gesuche gestellt werden.

Provisorische Steuerrechnungen

Die provisorische Steuerrechnung basiert auf den Faktoren des Vorjahres. Haben sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse verändert, kann die Abteilung Steuern eine Anpassung vornehmen. Bitte füllen Sie dazu das Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung aus und retournieren es vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Das Hilfsblatt kann auch gerne per E-Mail eingereicht werden: steuern@doettingen.ch

Gerne steht Ihnen die Abteilung Steuern beim Ausfüllen zur Verfügung.