An- und Abmeldungen

Anmeldung

Schweizer Staatsangehörige

Vor der Anmeldung bei unseren Einwohnerdiensten müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 14 des Register- und Meldegesetzes (RMG) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen.

Der Kanton Aargau sowie weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Ab 4. September 2017 können Sie An-, Ab- und Ummeldungen bequem online unter  erfassen, die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst leider nicht genutzt werden.

Bei fachlichen Problemen melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten Döttingen, per E-Mail an einwohnerdienste(at)doettingen.ch oder Tel. 056 269 11 30.

Bei persönlicher Anmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Heimatschein (erhalten Sie bei der Abmeldung von der vorherigen Wohngemeinde)
  • Familienbüchlein, Familienausweis oder Scheidungsurkunde inkl. Entscheid über die elterliche Sorge für Kinder (falls Sie verheiratet oder geschieden sind)
  • Krankenkassenskarte oder  Krankenkassenpolice
  • Mietvertrag (Vorder- und Rückseite) oder Bestätigung Verwaltung / Vermieter


Als Bestätigung, dass Sie den Heimatschein bei den Einwohnerdiensten hinterlegt haben und im Einwohnerregister von Döttingen registriert sind, erhalten Sie eine Meldebestätigung, welche Sie bis zu einem allfälligen Wegzug, einem Umzug innerhalb der Gemeinde oder Änderungen der Personalien aufbewahren müssen.

Ausländische Staatsangehörige

Vor der Anmeldung bei unseren Einwohnerdiensten müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde mit Ihrem Ausländerausweis abmelden. Gemäss Art. 15 Abs. 1 VZAE hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen. Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

Zuzug von einer Aargauer Gemeinde

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte (ID-Karte wird nur bei EU/EFTA Bürger akzeptiert)
  • Familienbüchlein, Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde inkl. Entscheid über die elterliche Sorge für Kinder (falls Sie verheiratet oder geschieden sind)
  • Geburtsschein
  • Krankenkassenkarte oder -police
  • Mietvertrag oder Bestätigung Verwaltung / Vermieter

Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton

  • Ausländerausweis (wenn Wohnsitz bereits in der Schweiz)
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte (ID-Karte wird nur bei EU/EFTA Bürger akzeptiert)
  • Familienbüchlein, Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde inkl. Entscheid über die elterliche Sorge für Kinder (falls Sie verheiratet oder geschieden sind)
  • Geburtsschein
  • Krankenkassenkarte oder -police
  • Mietvertrag oder Bestätigung Verwaltung / Vermieter
  • Arbeitsvertrag (nur bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Abmeldebestätigung (nur bei Zuzug aus dem Ausland)

 

Der Kanton Aargau sowie weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Ab 4. September 2017 können Sie An-, Ab- und Ummeldungen bequem online unter  rerfassen, die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst leider nicht genutzt werden.

Bei fachlichen Problemen melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten Döttingen, per E-Mail an einwohnerdienste(at)doettingen.ch oder Tel. 056 269 11 30.

Bei persönlicher Anmeldung am Schalter sind die oben erwähnten Unterlagen zwingend mitzubringen.

Als Bestätigung, dass Sie im Einwohnerregister von Döttingen registriert sind, erhalten Sie eine Meldebestätigung, welche Sie bis zu einem allfälligen Wegzug, einem Umzug innerhalb der Gemeinde oder Änderungen der Personalien aufbewahren müssen.

 

 

Abmeldung

Schweizer Staatsangehörige

Für die Abmeldung werden die neue Adresse, das Wegzugsdatum und die Meldebestätigung benötigt. Im Gegenzug erhalten Sie von den Einwohnerdiensten den Heimatschein, welchen Sie am neuen Wohnort für die Anmeldung benötigen.

Bei einem Wegzug ins Ausland sind mindestens 14 Tage vor Ausreise die Einwohnerdienste und das Steueramt aufzusuchen. (siehe unten: Merkblatt und Fragebogen bei Wegzug ins Ausland)

Ausländische Staatsangehörige

Für die Abmeldung werden der Ausländerausweis, die neue Adresse sowie Wegzugsdatum benötigt.

Bei einem Wegzug ins Ausland sind mindestens 14 Tage vor Ausreise die Einwohnerdienste und das Steueramt aufzusuchen

Merkblatt Wegzug ins Ausland
Fragebogen Wegzug ins Ausland

eUmzug

Der Kanton Aargau sowie weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Ab 4. September 2017 können Sie An-, Ab- und Ummeldungen bequem online unter    erfassen, die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst leider nicht genutzt werden.

Bei fachlichen Problemen melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten Döttingen, per E-Mail an einwohnerdienste(at)doettingen.ch oder Tel. 056 269 11 30.

 

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