Ausländerausweise, Verlängerungen

Die Verfallsanzeige für die Verlängerung der Ausländerbewilligung muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit am Schalter der Einwohnerdienste abgegeben werden (Kinder bis 15 Jahre Abgabe auch durch Eltern möglich).

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige (wird 2-3 Monate vor Ablauf direkt nach Hause versandt)
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte

Auf der Verfallsanzeige Ausweis B für Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige hat der Arbeitgeber entsprechende Angaben über die Entlöhnung vorzunehmen und seine Unterschrift zu leisten.

Verlängerungen L Kurzaufenthaltsbewilligungen / Umwandlung von L zu B

  • gültiger, aktueller Arbeitsvertrag
  • sofern der Arbeitsvertrag älter als 1 Monat ist, zusätzlich eine aktuelle Arbeitsbestätigung, dass der bestehende Vertrag nach wie vor gültig ist
  • gültiger Pass oder Identitätskarte

 

Die Einwohnerdienste prüfen die Unterlagen und leiten diese zur Verlängerung / Umwandlung an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau in Aarau weiter.
Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief von uns erhalten. Die Gebühren für den neuen Ausländerausweis sind bei den Einwohnerdiensten beim Abholen des Ausweises zu begleichen.

 zurück zu Einwohnerdienste