Heimatausweise
Dieser wird für die Begründung eines Wochenaufenthaltes in einer anderen Schweizer Gemeinde benötigt. Die Einwohnerdienste bestätigen mit dem Heimatausweis, dass Sie in Döttingen angemeldet und stimmberechtigt sind und die Schriften (Heimatschein) hier hinterlegt haben. Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Heimatausweis wird auf die voraussichtliche Dauer des Nebenwohnsitzes, max. aber 5 Jahre, ausgestellt.