Beglaubigungen und Fotokopien

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch den Gemeindeschreiber, dessen Stellvertreterin und die Leiterin der Einwohnerdienste ausgestellt. Wir bitten Sie für die Beglaubigung telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Beglaubigung von Unterschriften

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis).
  • Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten.
  • Bitte unterschreiben Sie nicht im Voraus.

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 20.00.

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien beträgt Fr. 10.00 für die erste und Fr. 2.00 für jede weitere Seite.

Weitere Links

Notariat (Abteilung Register und Personenstand, Sektion Grundbuch und Notariat)

 

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