Ordentliche Einbürgerung
Es kann nur Schweizer Bürger/Schweizer Bürgerin werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder. Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch abweist, ist das Verfahren beendet. Eine Einbürgerung ist dann nicht mehr möglich.
Voraussetzungen
a) Wohnsitz
- Niederlassungsbewilligung C
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesucheinreichung
Hinweis 1: Die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt.
Hinweis 2: Bei eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizerin/einem Schweizer genügt ein Wohnsitz von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz, falls die betroffene Person ein Jahr unmittelbar vor Gesucheinreichung in der Schweiz verbrachte und seit 3 Jahren in eingetragener Partnerschaft lebt. - 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
- Mindestens 3-jähriger ununterbrochener Wohnsitz in der Gemeinde vor Einreichung des Gesuchs
b) Eignung
Eingebürgert werden kann nur, wer
- mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist,
- über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt,
- die Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung achtet,
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
- am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben will.
Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Diese steht Ihnen zudem für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Staatsbürgerlicher Test
Als Voraussetzung für die Einreichnung eines Gesuchs um ordentliche Einbürgerung ist ebenfalls der Nachweis über den bestandenen staatsbürgerlichen Test (34 von 45 Fragen innert 40 Minuten korrekt beantworten) zu erbringen. Dieser kann über den folgenden Link eingesehen und geübt werden. www.einbuergerungstest-aargau.ch
Erleichterte Einbürgerung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich eine ausländische Person auch erleichtert einbürgern. Das Gesuch ist dem Bundesamt für Migration, Sektion Einbürgerungen, 3003 Bern-Wabern einzureichen. Formulare und Beilagen können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.