Handlungsfähigkeitszeugnis

Mit dem Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per 01.01.2013 ist neu das Familiengericht zuständig für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen:

Familiengericht
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Hauptstrasse 40
5330 Bad Zurzach
Telefon 056 269 74 20
Fax 056 269 74 39

Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis stellt einen Sammelbegriff dar für die Einschätzung eines Menschen, wie er seine rechtlichen, sozialen und ethischen Verpflichtungen erfüllt.

Die Kosten für das Leumundszeugnis beträgt Fr. 20.00.

Das Leumungszeugnis kann über den Online-Schalter bestellt werden.

 

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