Pflegemutter / Pflegevater

Die Aufnahme von Pflegekindern ist gemäss Pflegekinderverordnung (PAVO) bewilligungspflichtig:

  • Eine Bewilligung für Familienpflege muss einholen, wer ein Kind für
    - mehr als einen Monat entgeltlich oder
    - mehr als drei Monate unentgeltlich
    aufnehmen will
  • Die Bewilligungs- und Aufsichtspflicht gilt bis zur Mündigkeit des Kindes
  • Keine Bewilligung ist erforderlich für die Betreuung und Vermittlung im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen, Au-Pair-Einsätzen sowie vergleichbarer Aufenthalte ausserhalb des Elternhauses, die nicht behördlich angeordnet werden.
  • Wer regelmässig Kinder entgeltlich oder unentgeltlich im Rahmen von Kriseninterventionen aufnehmen will, benötigt unabhängig von der Aufnahmedauer eine Bewilligung. Damit eine sofortige Aufnahme möglich ist, können solche Bewilligungen ohne konkretes Pflegeverhältnis erteilt werden, wenn die Gesuch stellende Familie für die Betreuung von Kindern in Krisensituationen geeignet ist
  • Eine Fachperson besucht die Pflegefamilie jährlich wenigstens einmal und führt neu darüber Protokoll.

Zuständig ist der Gemeinderat am Wohnort der Pflegefamilie. Falls Sie bereits ein Pflegekind betreuen, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden.

Die Begleitung von Pflegeverhältnissen erfolgt durch die Jugend-, Ehe- und Familienberatung des Bezirk Zurzach.