Todesfälle und Bestattungen
Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Dem Regionalen Zivilstandsamt ist der Todesfall innert zweier Tage anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt via Gemeindekanzlei Döttingen.
Die Angehörigen von in der Gemeinde wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden in jedem Fall gebeten, bei der Gemeindekanzlei Döttingen vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).
In Absprache mit den Angehörigen werden durch das Bestattungsamt die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung) sowie die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.
Kontaktaufnahme
An verlängerten Wochenenden oder über die Festtage besteht ein Pikettdienst für Todesfälle. Die Einzelheiten erfahren Sie auf dem Telefonbeantworter der Gemeindeverwaltung unter 056 269 11 30.
Weitere nützliche Downloads und Links
Bestellung einer Erbbescheinigung / Merkblatt Bestellung einer Erbbescheinigung/Anmeldung des Erbgangs beim Grundbuchamt
Letzter Wille über meine Bestattung
Merkblatt für den Erbgang mit Waffen
Bestattungs- und Friedhofsreglement / Merkblatt Steingräber auf Friedhof Döttingen