Wirtetätigkeit / Ausschank und Verkauf von Spirituosen / Lebensmittelkontrolle

Wirten / Gastwirtschaft mit und ohne Ausschank und Verkauf von Spirituosen

Für die Bewilligung der Wirtetätigkeit gemäss Gastgewerbegesetz (GGG) ist der Gemeinderat zuständig.

Auch für die Ausstellung von Kleinhandelsbewilligungen für den Ausschank und den Verkauf von Spirituosen gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz (GGG) ist der Gemeinderat bzw. das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz zuständig.

Meldeformular für Lebensmittelbetriebe

Öffentliche Veranstaltungen / Verlängerung der Öffnungszeiten

Vereine und Organisationen, welche einen Einzelanlass mit Wirtetätigkeit durchführen, benötigen kein Patent eines ortsansässigen Gastwirtes mehr. Es besteht jedoch eine Meldepflicht. Die Meldung hat bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mit dem Formular Meldeformular für öffentliche Veranstaltungen elektronisch via Button "Einreichen" an das Department Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, sowie zusätzlich schriftlich an den Gemeinderat Döttingen zu erfolgen.

Lebensmittelkontrolle

Lebensmittelbetriebe müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit und wichtige Veränderungen beim Amt für Verbraucherschutz (AVS) melden.

Von der Meldepflicht sind alle Betriebe betroffen, auch Einpersonenbetriebe, die nur gelegentlich oder auf Bestellung Lebensmittel abgeben, z.B. Partyservice, Krippen oder Vereinslokale.

Für weitere Informationen und Download der Meldeformulare siehe Amt für Verbraucherschutz

Jugendschutz Aargau

Der Jugendschutz ist gesetzlich verankert. Wer Alkohol oder Tabakwaren verkauft, muss sich daran halten.

Der Jugendschutz Aargau unterstützt Sie in der Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Die Beratung und Schulung durch die Suchtprävention Aargau sowie Hilfsmittel wie Buttons, Jahrgangskarten, Plakate sind kostenlos. Weitere Infos unter www.jugendschutzaargau.ch .