Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).

Termine der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen für das Jahr 2024

Einwohnergemeindeversammlung: Mittwoch, 12. Juni 2024
Ortsbürgergemeindeversammlung: Freitag, 14. Juni 2024

Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung: Mittwoch, 13. November 2024
 

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen

Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse öffentlich publiziert:

EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 12. JUNI 2024

  1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 15. November 2023 (Zustimmung)
  2. Beschlussfassung über Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2023 (Zustimmung)
  3. Kreditbegehren, Fr. 880'000.00 Umlegung Austrasse und Werkleitungen (Zustimmung)
  4. Kreditbegehren, Fr. 1'950’000.00 Regenbecken Austrasse (Zustimmung)
  5. Teiländerung Nutzungsplanung «Umsetzung Gewässerräume und weitere kleinere Anpassungen» (Rückweisung)
  6. Teiländerung Nutzungsplanung «Gewerbestrasse Döttingen» und öffentlich-rechtlicher Vertrag betreffend Erschliessungskosten und Mehrwertabgabe (Zustimmung)
  7. Reglement über den Mehrwertausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabgabereglement, MWAR) (Zustimmung)
  8. Kauf der Parzellen Nrn. 103 und 104, Hirschweg (Zustimmung)
  9. Kreditabrechnung Erneuerung Hebewerk ARA Klingnau (Zustimmung)


Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum.

Gegen diese Beschlüsse kann von 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Publikation das Referendum ergriffen werden. Formulare zur Sammlung von Unterschriften können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Bei Zustandekommen des Referendums wird der entsprechende Beschluss einer Urnenabstimmung unterstellt.

Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2024

GEMEINDERAT DÖTTINGEN

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen

Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse öffentlich publiziert:

ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 14. JUNI 2024

  1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2023 (Zustimmung)
  2. Beschlussfassung über Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung 2023 (Zustimmung)


Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum.

Gegen diese Beschlüsse kann von 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Publikation das Referendum ergriffen werden. Formulare zur Sammlung von Unterschriften können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Bei Zustandekommen des Referendums wird der entsprechende Beschluss einer Urnenabstimmung unterstellt.

Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli 2024

GEMEINDERAT DÖTTINGEN